PRIOR MOMENTS

Boutique Event Design Atelier · Nürnberg

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: August 2026  ·  Prior Moments

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Michael Parker, handelnd unter dem Geschäftsnamen Prior Moments, Rankestraße 11, 90461 Nürnberg (nachfolgend „Unternehmer“), gelten für alle Verträge über Eventplanung, Eventkonzeption, Eventorganisation, Eventgestaltung, Dekorationsleistungen sowie damit verbundene Dienstleistungen.

(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB (B2C) als auch gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB (B2B). Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für einen dieser Bereiche gelten, sind diese entsprechend gekennzeichnet.

(3) Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Unternehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(4) Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit demselben Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Unternehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots oder Unterzeichnung des Eventvertrages zustande.

(3) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Unternehmer.

(4) Bei Verträgen mit Verbrauchern erhält der Auftraggeber vor Vertragsschluss die gesetzlich erforderlichen Verbraucherinformationen. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, wird der Verbraucher hierüber gesondert belehrt.

§ 3 Leistungsumfang von Prior Moments

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot, dem Eventvertrag sowie den darin enthaltenen Leistungsbeschreibungen.

(2) Prior Moments erbringt insbesondere Leistungen im Bereich Eventkonzeption, Planung, Organisation, Gestaltung, Dekoration, Koordination von Dienstleistern sowie sonstige vereinbarte Leistungen.

(3) Prior Moments ist berechtigt, zur Durchführung der vereinbarten Leistungen geeignete Partnerunternehmen, Dienstleister oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

(4) Kreative Leistungen, Konzepte, Gestaltungsideen, Moodboards, Planungsunterlagen und vergleichbare Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von Prior Moments. Eine Verwendung außerhalb des vertraglich vereinbarten Zwecks bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

(5) Änderungen des Veranstaltungskonzepts aufgrund kreativer Weiterentwicklung, Verfügbarkeit von Materialien oder Abstimmung mit beteiligten Dienstleistern bleiben vorbehalten, sofern der vereinbarte Charakter und Umfang der Leistung erhalten bleiben.

§ 4 Leistungsänderungen und Zusatzleistungen

(1) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(2) Zusatzleistungen, die nach Vertragsschluss beauftragt werden, werden entsprechend dem vereinbarten Preis oder nach Aufwand zusätzlich berechnet.

(3) Änderungen durch den Auftraggeber, insbesondere hinsichtlich Gästezahl, Veranstaltungsumfang, Ablauf, Ausstattung oder gewünschter Zusatzleistungen, können zu einer Anpassung der Vergütung führen.

§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(2) Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot beziehungsweise Eventvertrag.

(3) Prior Moments ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

(5) Prior Moments ist berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich fälliger Forderungen zurückzustellen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(6) Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 6 Stornierung und Rücktritt durch den Auftraggeber

(1) Eine Stornierung oder Kündigung durch den Auftraggeber bedarf der Textform.

(2) Bei einer Stornierung nach Ablauf eines gegebenenfalls bestehenden gesetzlichen Widerrufsrechts können folgende pauschale Vergütungen anfallen:

• mehr als 180 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 % der vereinbarten Vergütung

• 90 bis 179 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40 % der vereinbarten Vergütung

• 60 bis 89 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 % der vereinbarten Vergütung

• 30 bis 59 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der vereinbarten Vergütung

• weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der vereinbarten Vergütung

(3) Die genannten Pauschalen berücksichtigen den gewöhnlichen Aufwand und die typischerweise entstehenden Kosten von Prior Moments.

(4) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Bereits entstandene und nachweisbare Kosten für individuell beschaffte Materialien, reservierte Leistungen Dritter oder nicht mehr stornierbare Fremdkosten können zusätzlich zu den Stornopauschalen berechnet werden.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Entscheidungen rechtzeitig bereitzustellen.

(2) Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers können zu Terminverschiebungen oder zusätzlichen Kosten führen.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass Prior Moments Zugang zu erforderlichen Räumlichkeiten, Veranstaltungsorten und Ansprechpartnern erhält.

(4) Der Auftraggeber ist für erforderliche Genehmigungen verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(5) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Veranstaltungsort für die vereinbarten Leistungen geeignet ist und Prior Moments sowie den beauftragten Dienstleistern rechtzeitig Zugang zu den erforderlichen Flächen gewährt. Etwaige Einschränkungen des Veranstaltungsortes (z. B. Aufbauzeiten, Zufahrtsbeschränkungen, Brandschutzvorgaben oder sonstige behördliche oder organisatorische Auflagen) sind Prior Moments rechtzeitig mitzuteilen. Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die auf nicht oder verspätet mitgeteilte Einschränkungen zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 8 Leistungen Dritter und Partnerunternehmen

(1) Prior Moments kann zur Umsetzung der Veranstaltung externe Dienstleister und Partnerunternehmen einsetzen oder vermitteln.

(2) Der Vertrag über diese Leistungen kann unmittelbar zwischen Auftraggeber und Drittanbieter zustande kommen, sofern dies entsprechend vereinbart wird.

(3) Prior Moments haftet nicht für Pflichtverletzungen oder Ausfälle von Drittanbietern, sofern diese nicht auf einer eigenen Pflichtverletzung von Prior Moments beruhen.

(4) Prior Moments unterstützt den Auftraggeber bei der Koordination und Abstimmung der beteiligten Dienstleister.

§ 9 Haftung

(1) Prior Moments haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Prior Moments nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist dabei auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben im Übrigen unberührt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den Vorschriften der DSGVO. Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserem Datenschutzhinweis.

§ 10 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt oder außergewöhnliche Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Prior Moments liegen und die Durchführung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien die Parteien von den jeweiligen Leistungspflichten.

(2) Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Krieg, Streik oder vergleichbare Ereignisse.

(3) Bereits erbrachte Leistungen sowie nicht stornierbare Kosten Dritter bleiben vergütungspflichtig.

§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche von Prior Moments entwickelten Konzepte, Designs, Gestaltungsvorschläge, Unterlagen und kreativen Leistungen unterliegen dem Schutz des Urheberrechts.

(2) Der Auftraggeber erhält ausschließlich ein einfaches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.

(3) Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder Nutzung der Konzepte zur Umsetzung durch andere Anbieter bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Prior Moments.

(4) Soweit Dekorationsgegenstände, Ausstattung oder sonstige Gegenstände dem Auftraggeber lediglich zur Nutzung überlassen werden, bleiben diese Eigentum von Prior Moments oder des jeweiligen Eigentümers. Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen oder Verlust, soweit er diese zu vertreten hat.

§ 12 Foto-, Video- und Referenznutzung

(1) Die Veröffentlichung von Fotos oder Videos einer Veranstaltung durch Prior Moments zu Werbe- oder Referenzzwecken erfolgt ausschließlich mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers.

(2) Eine Zustimmung kann insbesondere die Nutzung auf der Website, Social-Media-Kanälen oder Präsentationsunterlagen umfassen.

(3) Persönliche Interessen und berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers werden berücksichtigt.

(4) Eine bereits erteilte Zustimmung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden.

§ 13 Vertraulichkeit und Diskretion

(1) Prior Moments verpflichtet sich, Informationen über Auftraggeber, Veranstaltungen, persönliche Umstände und sonstige vertrauliche Informationen vertraulich zu behandeln.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls, vertrauliche Informationen von Prior Moments, insbesondere kreative Konzepte und interne Abläufe, nicht unbefugt weiterzugeben.

§ 14 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Datenschutzerklärung von Prior Moments. Einzelheiten ergeben sich aus den jeweils geltenden Datenschutzinformationen.

§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Die Widerrufsbelehrung ist Bestandteil der Vertragsunterlagen, soweit ein Widerrufsrecht besteht.

(2) Verbrauchern stehen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

(3) Die Belehrung über ein bestehendes Widerrufsrecht erfolgt gesondert nach den gesetzlichen Vorgaben.

§ 16 Recht, Gerichtsstand und Streitbeilegung

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(3) Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand Nürnberg vereinbart, soweit gesetzlich zulässig.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der gesetzlich erforderlichen Form.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Diese AGB wurden zuletzt aktualisiert am 01.08.2026.